Lesezeichen  Sitemap  Nachricht
ÜBER UNS AGB IMPRESSUM KONTAKT
  HOME   AKTUELL  
 
 

Herzlich Willkommen auf der Seite PROAUTOGAS!

Autogas ist eine sichere, saubere und vor allem kostengünstige Alternative zur herkömmlichen Benzin/Diesel-Kraftstoffen. Einmal ausgerüstet, zahlen Sie bis zu 50% weniger. Hier bieten wir umfassende Informationen zu den:
  • Vorteilen, die der Einsatz von Autogas bietet
  • Produkten und Dienstleistungen aus unserem Angebot
  • Vorteilen für die Umwelt
  • technischen Neuigkeiten im Bereich Gasantriebstechnik
Hier finden Sie auch Informationen und detaillierte Beschreibungen von Komponenten, die eine Flüssiggasanlage bilden.
Entdecken Sie Flüssiggas als Kraftstoff für Sie und Ihre Umwelt!

Zehn Gründe, warum Sie sich für Flüssiggas entscheiden sollten:

  1. Sichere und moderne Energieversorgung. Der Vorrat im Haus und Betrieb macht unabhängig von äußeren Einflüssen.
  2. Nicht leitungsgebunden und dadurch freie Wahl des Standortes.
  3. Keine Grundwassergefährdung und deshalb keinerlei Schutzvorkehrungen gegen Wasserverschmutzung.
  4. Reine, rückstandsfreie Verbrennung und dadurch Reinerhaltung der Luft.
  5. Erhebliche Energiemengen können verflüssigt auf kleinstem Raum in Flaschen oder Tanks gelagert und transportiert werden.
  6. Lagerung im Tank wahlweise ober- oder unterirdisch. Bei oberirdischen Tanks auch mietweise Beistellung; damit entsprechende Investitions - Ersparnisse.
  7. Hohe Wirtschaftlichkeit durch hohen Ausnutzungsgrad.
  8. Niedrige Investitionskosten durch preisgünstige Geräte und einfache Installation.
  9. Schnelle, problemlose Montage bei Neu- und Altbauten; auch bei Fehlen eines Kamins.
  10. Alles mit einer Energie: heizen, kochen, backen, grillen, duschen, baden, kühlen und autofahren.

Flüssiggas wird bis 2018 steuerlich begünstig

Die Steuerbegünstigungen für Erdgas und Flüssiggas werden laut Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 2006 angeglichen und zwar bis zum Jahr 2018. Nach bisheriger Gesetzgebung war Erdgas bis 2020 begünstigt, Autogas dagegen nur bis 2009. Damit wird eine seit Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas beendet.


Neue Bestimmungen seit April 2006:

Seit 01.04.2006 dürfen nur noch Betriebe Gasanlagen einbauen, die

  1. ein Kfz-Meisterbetrieb sind
  2. die veranwortlichen Personen eine GSP/GAP-Schulung besucht haben und von der Kfz-Innung die Zulassung bekommen haben, Gasanlagen einzubauen.

Andernfalls können die Betriebe keine Einbaubescheinigungen ausstellen. Eine Folge hieraus ist, daß der Technische Überwachungsverein (TÜV) die Gasanlagen ohne diese Bescheinigungen nicht eintragen darf.

Qualifizierte Werkstätten dürfen auch für andere Betriebe die Einbaubescheinigungen nicht ausstellen. Andernfalls wird dem Betrieb die GSP/GAP-Zulassung aberkannt.